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   FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06 B   

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https://dejure.org/2009,34817
FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06 B (https://dejure.org/2009,34817)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 15 K 6030/06 B (https://dejure.org/2009,34817)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 15 K 6030/06 B (https://dejure.org/2009,34817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen; Verhältnis von Abrechnung und Anrechnung; Anwendungsbereich des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen - Verhältnis von Abrechnung und Anrechnung - Anwendungsbereich des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.07.1988 - V R 97/83

    Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Es muss vielmehr ein Verhalten des Berechtigten - hier des Beklagten - hinzu kommen, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).

    Zudem muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 356).

  • BFH, 22.08.2006 - I R 42/05

    Rechtswidrige Anrechnung von KSt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Der I. Senat des BFH hat bislang offen gelassen, ob er der Auffassung des 7. Senats beitreten könne (BFH, Urteil vom 22. August 2006 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404 , vom 18.September 2007 I R 54/06, BFH/NV 2008, 290 ).

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des BFH nicht darauf an, ob der Begünstigte die Unrichtigkeit seiner Angaben kannte oder hätte kennen können (z.B. BFH, Urteil vom 22. August 2008 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404 ).

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79

    Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Der bloße Zeitablauf reicht für die Annahme der Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BStBl. II 1984, 697).
  • BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Das Institut der Zahlungsverjährung soll nach der Rechtsprechung des BFH im Erhebungsverfahren dafür sorgen, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist endgültig Rechtssicherheit darüber einkehrt, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Beträge im Sinne des § 36 Abs. 2 EStG 1990 noch zu zahlen hat bzw. was ihm zu erstatten ist (BFH, Urteil vom 12.2.2008 VII R 33/06, BStBl. II 2008, 504).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Der Erlass eines ersetzenden Bescheides ist nach der Rechtsprechung des BFH auch dann zulässig, wenn der ersetzte Bescheid eine Ermessensentscheidung zum Gegenstand hat (BFH, Urteil vom 16.12.2008 I R 29/08, BStBl. II 2009, 539).
  • BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99

    Zahlungsverjährung bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Die Regelung des § 36 Abs. 4 EStG beinhaltet nach der Rechtsprechung des BFH eine umfassende und abschließende Fälligkeitsanordnung für den Einkommensteueranspruch, wobei ein nach Abrechnung verbleibender Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides fällig wird, während der Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen sofort mit der Bekanntgabe fällig wird (BFH-Urteil vom 18.7.2000 VII R 32, 33/99, BStBl. II 2001, 133).
  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Denn durch die Anrechnungsverfügung werde ein rechtlich erheblicher Vorteil bestätigt (grundlegend BFH, Urteil vom 16.10.1986 VII R 159/83, BStBl. II 1987, 405).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 100/92

    Bei Streit über Höhe anzurechnender Körperschaftsteuer hat FA durch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Nach dieser Auffassung ist die Vorschrift des § 218 AO lex specialis für Streitigkeiten über die Verwirklichung von Steueransprüchen, weshalb der Abrechnungsbescheid der Anrechnungsverfügung vorgeht, ohne dass er die Anrechnungsverfügung aufhebt (grundlegend BFH, Urteil vom 28. April 1993 I R 100/92, BStBl. II 1993, 836).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 54/06

    Zeitliche Zuordnung von Steueranrechnungsbeträgen - Bindung des Finanzamtes an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Der I. Senat des BFH hat bislang offen gelassen, ob er der Auffassung des 7. Senats beitreten könne (BFH, Urteil vom 22. August 2006 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404 , vom 18.September 2007 I R 54/06, BFH/NV 2008, 290 ).
  • BFH, 21.08.1996 - I R 85/95

    Zeitliche Anwendung der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
    Der Senat setzt sich mit diesem Ergebnis nicht in Widerspruch zum Urteil des BFH vom 22. November 2007 (I R 85/95, BFH/NV 2008, 551 ).
  • FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11

    Rückforderung angerechneter Kapitalertragsteuer nach Widerruf der

    Ein solches Erwirken ist, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08.12.2009 15 K 6030/06 B (die Aufhebung des Urteils durch den BFH erfolgte aus anderen Gründen, vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2010 VII R 3/10, BFH/NV 2011, 750) zutreffend ausgeführt hat (ebenso BFH-Urteil vom 22.08.2006 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404) bereits dann gegeben, wenn die Antragstellerin - wie vorliegend - durch Vorlage einer unrichtigen Bescheinigung die Anrechnung der Kapitalertragsteuer verursacht hat.
  • FG Hamburg, 14.10.2016 - 3 V 201/16

    Aussetzung der Vollziehung: Cum-/Ex-Geschäfte: Keine Rückforderung der

    bbb) Ebenso ist ausgeschlossen, dass in dem Fall, in dem die Abschlusszahlung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG durch Anrechnungen fällig geworden ist, die Anrechnungsbeträge, die Grundlage für die Erstattung waren, nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist zurückgenommen werden und dadurch ein Erstattungsanspruch im Sinne des § 37 Abs. 2 AO zugunsten des FA ausgelöst wird (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 08.12.2009 15 K 6030/06 B, Juris, bestätigt durch BFH-Urteil vom 09.12.2010 VII R 3/10, BFH/NV 2011, 750).
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